Kosten

Ich bin Wahlhebamme.
 
Das bedeutet, ich verrechne direkt mit Euch. Ihr erhaltet von mir eine Rechnung, welche ihr an die Krankenkasse weiterleitet.
Von der Krankenkasse bekommt ihr 80% des Kassentarifs rückerstattet.

Kilometergeld
Das Kilometergeld beträgt € 0,50 pro gefahrenem Kilometer, verrechnet werden jene Kilometer, die bei der Hin- als auch bei der Rückfahrt zurückgelegt werden.

Welche Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden, siehst du in dem folgenden Überblick zur Hebammenbetreuung.

Falls du eine Zusatzversicherung hast könnte es sein, dass hier Kosten der privaten Leistungen übernommen werden. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner privaten Versicherung.

Hebammenbetreuung im Überblick

Schwangerschaft

Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass
18.-22. Schwangerschaftswoche (SSW 17+0 bis SSW 21+6)

1 Hausbesuch bzw. 1 Sprechstunde
In der Hebammenordination ab der 32. SSW (SSW 31+0)

Bei einer geplanten ambulanten Geburt
2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden

Bei geplanter Hausgeburt
8 Hausbesuche bzw. Sprechstunden

in der Hebammenordination ab der 22. SSW (SSW 21+0)
bzw. gegebenenfalls ab der 12. SSW (SSW 11+0)

Geburt

Geburt im Krankenhaus
Hausgeburt
Geburt in der Hebammenpraxis

Leben mit dem Baby

Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
(bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)

6. bzw. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden 
in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf